MALU-Event – Stand: 01 / 2025

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

 

Vertragspartner

Der Mietvertrag kommt zustande mit:

MALU-Event

vertreten durch: Marco Werner Heinrich-Heine-Straße 37   36433 Bad Salzungen

Im Folgenden Vermieter genannt.

 

Zustandekommen des Vertrags

Nach Zugang einer Anfrage über diverse Kontaktmöglichkeiten unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein individualisiertes Angebot. Nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung durch den Mieter erhält der Mieter eine Auftragsbestätigung.

Der Mietvertrag kommt durch Zugang der Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Für Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

Jegliche Nebenabreden müssen durch den Vermieter bestätigt werden.

 

Vertragsgegenstand

Über diverse Portale wird die Vermietung von Fotoboxen, Druckern, Dekoration und diverser Eventausstattung mit zugehörigen Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten.

Entsprechend der jeweiligen Auswahl an Komponenten und Pakete werden diese laut Auflistung der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Mietgegenstände bleiben während des Mietverhältnisses Eigentum des Vermieters. Nicht verwendetes Druckmaterialien (Papier und Farbrollen), welche im Drucker verbleiben, sind Eigentum des Vermieters. Eine geringere Menge an Ausdrucken kann dem Mietpreis nicht entgegengerechnet werden.

Erst durch den Ausdruck über die Fotobox geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über. Die Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Die Fotos werden im Anschluss der Veranstaltung binnen 7 Werktagen dem Mieter zur Verfügung gestellt.

 

Mietbedingungen

Die Mietdauer beträgt, sofern nicht anders vereinbart, einen Tag. Bei vorzeitiger Rückgabe der verringert sich der Mietpreis nicht. Der Mietpreis ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Am Folgetag muss der gesamte Mietgegenstand bis 12:00 Uhr abholbereit sein bzw. an den Vermieter zurückgebracht worden sein.

Ist eine Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

Eine Abholung der Mietgegenstände beim Vermieter ist möglich und erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist der Vermieter zeitnah zu informieren.

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.

Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten und Hitze (z.B. starke Sonneneinstrahlung) zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen sowie Einstellungen der Software und an verbauten Geräte vorzunehmen.

Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.

Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.

 

Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete der Mietsache und die Anlieferung und Abholung sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket.

Eine Anzahlung in Höhe von 50€ ist bei Miete der Komponenten nach Absprache und im Voraus, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, zu entrichten. Handelt es sich um kurzfristige Buchungen, die kürzer als 5 Tage im Voraus durchgeführt werden, so ist die Anzahlung direkt fällig. Der Restbetrag für die Vermietung ist bei Abholung bzw. Rückgabe der Mietsache fällig.

Bei Versendung oder Abholung des Mietgegenstandes ist der volle Betrag im Voraus zu entrichten.

Der Vermieter behält sich vor eine Kaution zu verlangen.

Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen hierbei zur Verfügung:

 

SEPA Überweisung

Hierfür ist der Mietpreis nach Zugang der Rechnung an folgende Bankverbindung zu überweisen:

Marco Werner

IBAN: DE70100110012676160848

BIC: NTSBDEB1XXX

Bei jeder Überweisung ist die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.

 

Barzahlung

Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei Übergabe der Mietsache in bar.

 

Widerrufsrecht und Folgen

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie das Recht ihre Buchung zu widerrufen. Hierbei müssen keine Gründe benannt werden.

Teilen Sie uns in eindeutiger Schriftform mit, dass Sie das Vertragsverhältnis widerrufen möchten.

Die schriftliche Einforderung des Widerrufs muss folgende Angaben beinhalten:

Name und Anschrift des Verbrauchers,

Auftragsnummer/Buchungsnummer,

Bestelldatum/Lieferdatum,

Unterschrift mit Ort und Datum des Verbrauchers.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

MALU-Event

vertreten durch: Marco Werner

Heinrich-Heine-Straße 37

36433 Bad Salzungen

 

Oder per Mail an:

kontakt@malu-event.de

 

Widerrufsfolgen

Der Vermieter ist damit verpflichtet, Ihnen die vollen Mietkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Dies gilt ab dem Tag des Widerrufs. Als Zahlungsmittel wird dabei dasselbe verwendet, welches Sie für die Zahlung des Mietpreises gewählt haben.

Zusätzliche Kosten wegen der Rückzahlung werden Ihnen nicht angerechnet.

 

Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist

Nach der zweiwöchigen Frist des Widerrufs hat der Kunde ebenfalls das Recht seinen Mietvertrag zu stornieren.

Bei einer begründeten Stornierung bis spätestens 28 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% der Anzahlung zurückerstattet.

Bei weniger als 7 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung der Anzahlung

leider nicht mehr möglich.

 

Verlust / Beschädigung

Unverzüglich nach Erhalt ist der Mietgegenstand auf Beschädigungen zu überprüfen.

Eventuelle Schäden sind in einem Übergabeprotokoll oder in Textform und unter Beilage von Fotos unverzüglich mittzuteilen.

Nachträgliche erkannte Beschädigungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Mieter trägt die Verantwortung für den Mietgegenstand und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Werden gemietete Komponenten gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich und ohne äußere Einwirkungen auf den normalen Verschleiß der Geräte oder Accessoires zurückzuführen sind.

 

Unvollständige Leistungserbringung

Sollte die Leistung seitens des Vermieters unvollständig sein, so beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen. Eine begründete Stornierung durch den Vermieter ist jederzeit möglich. Die Mietkosten werden dem Mieter in diesem Fall vollständig erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

 

Reinigung

Bei Übergabe und Rücknahme wird von den Vertragsparteien gemeinsam ein Protokoll (Vertragsbestandteil) erstellt, in dem Mängel festgehalten werden. Das Mietobjekt ist vom Mieter (innen und außen) im gereinigten Zustand an den Mieter übergeben. Wird das Mietobjekt ungereinigt oder nur teilweise gereinigt zurückgegeben, so hat der Mieter für die Reinigung durch den Vermieter je nach Mietobjekt die Kosten zu zahlen.

 

Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Dem Mieter wird für alle erstellten Bilder über die Dauer von 2 Wochen eine Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Nach dieser Frist werden jegliche Fotos gelöscht.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge und Bereitstellung der Fotos erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

 

Zustimmung für Bildaufnahmen

Der Veranstalter bzw. Mieter erteilt dem Vermieter die Zustimmung, Bildaufnamen von der Veranstaltungsstätte zu Werbungszwecken auf unserer Website und auf unseren Social-Media-Kanälen genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt für die Bildaufnahmen, die der Vermieter selbst vor Ort gemacht hat und auch für Bildaufnahmen, die der Veranstalter bzw. Mieter dem Vermieter zukommen lässt.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsabschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt beachtet hätten.